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   OLG Bamberg, 26.07.1995 - 2 WF 37/95   

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OLG Bamberg, 26.07.1995 - 2 WF 37/95 (https://dejure.org/1995,2650)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.07.1995 - 2 WF 37/95 (https://dejure.org/1995,2650)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 2 WF 37/95 (https://dejure.org/1995,2650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde der Staatskasse wegen Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs für den Gebührenanspruch eines Rechtsanwalts; Bedeutung der Anhängigkeit eines Verfahrens über Prozesskostenhilfe für die Vergleichsgebühr des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 180
  • FamRZ 1996, 678
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Die zum 1. Juli 1994 erfolgte gesetzliche Erhöhung der Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO von 10/10 auf 15/10 sollte das Bemühen des Rechtsanwalts fördern, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts durch gütliche Einigung zu erledigen; außergerlichtliche Vergleiche sollten der Regelfall, gerichtliche Vergleiche die Ausnahme werden (vgl. amtliche Begründung zum Kostenrechtsänderungsgesetz 1994, LArbG Baden-Württemberg, JurBüro 1995, 583, 584; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 ).

    Nach der Mehrzahl der veröffentlichten Entscheidungen ist eine "restriktive, einschränkende" Auslegung des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO gerechtfertigt bzw. geboten (OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638 ; OLG München, JurBüro 1997, 249, 250; OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ) mit der Folge, daß ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe im Sinne dieser Vorschrift nur dann "anhängig" ist, wenn es "auf die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet ist" (OLG Frankfurt, JurBüro 1997, 365 ) oder "zur Durchführung eines Rechtsstreits anhängig gemacht wurde" (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 JurBüro 1997, 136 Rpfleger 1997, 187).

    Richtigerweise werden bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe "anhängig" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO geworden ist, alle genannten Argumente zu berücksichtigen und im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein: Die gesetzliche Erstreckung der "Beiordnung" in § 122 Abs. 3 BRAGO auf etwaige Vergleiche über (bestimmte) andere Familiensachen umfaßt auch die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Anwaltsgebühren, nicht jedoch auch für die durch den Abschluß eines Vergleichs entstandenen Gerichtskosten gemäß § 11 Abs. 2 GKG i.V. mit Kostenverzeichnis Nr. 1660 (vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23, 24; Enders, JurBüro 1997, 81, 82, a.M. OLG Dresden, FamRZ 1997, 385 : auch Gerichtskostenbefreiung).

    Im zweiten Fall wird ein Verfahren über die Prozeßkostenhilfe nicht "anhängig" im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO , weil durch einverständliche Vorlage eines außergerichtlich erarbeiteten und fertig ausformulierten Vergleichstextes zum Zweck gerichtlicher Protokollierung die Erfolgsaussicht (i.S. des § 114 ZPO ) bereits indiziert wird und eine richterliche Prüfung insoweit entfallen kann (vgl. auch OLG Bamberg, FamRZ 1996, 678 = JurBüro 1996, 23, 24; OLG Zweibrücken, FamR 1997, 946 = JurBüro 1997, 136 = Rpfleger 1997, 187; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Auflage, § 118 Rn. 8 a).

  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine

    Er schließt sich vielmehr der Gegenmeinung an, wonach § 23 Abs. 1 S. 3 BRAGO einschränkend dahin auszulegen ist, dass ein Prozeßkostenhilfeverfahren nur dann zur Anhängigkeit im Sinne dieser Vorschrift führt, wenn der Prozeßkostenhilfeantrag zur Durchführung eines streitigen Verfahrens gestellt wird (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1996, 678; JurBüro 1997, 366; OLG Köln FamRZ 198, 493; FamRZ 1998, 1032; FamRZ 1998, 1033; OLG Rostock FamRZ 1999, 387; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 112; OLG München FamRZ 1997, 1347; OLG Brandenburg JurBüro 1997, 638; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1032; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 492; OLG Dresden JurBüro 1997, 637; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1031; FamRZ 1999, 388; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1998, 115; OLG Koblenz - 11. Zivilsenat - FamRZ 1998, 1382).
  • OLG Köln, 30.09.1997 - 10 WF 229/97

    Berechnung der Vergleichsgebühr nach Erörterung einer nicht anhängigen Folgesache

    Entscheidend ist vielmehr, daß überhaupt eine Prüfung in einem gerichtlichen Verfahren veranlaßt war und das Gericht durch die Parteien in Form der Erörterung der Sach- und Rechtslage und der anschließenden Protokollierung in Anspruch genommen wurde (so auch OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; OLG Köln, Rechtspfleger 1997, 187; OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; Mümmler, Rechtsanwaltsgebühren in Familiensachen, JurBüro 1995, 353, 356; a.A. OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 ff; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 638, OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1997, 187; Gerold-Schmidt-von Eicken, 13. Auflage, § 23 BRAGO Rn. 40; Enders JurBüro 1995, 393 ff).
  • OLG Köln, 12.09.1996 - 14 WF 147/96

    Anwaltsgebühren für einen außergerichtlichen Unterhaltsvergleich bei Bewilligung

    Der Senat lehnt eine einschränkende Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 2.Halbsatz BRAGO ab, die solche Fälle von der Reduzierung der Vergleichsgebühr ausnimmt, in denen im Hinblick auf die für das Scheidungsverfahren bereits bewilligte Prozeßkostenhilfe speziell auf den Gegenstand des Vergleichs bezogen keine besondere Prüfung der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfebewilligung mehr erforderlich ist (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23 ff für den Fall einer im Scheidungsverfahren protokollierten außergerichtlich ausgehandelten Scheidungsvereinbarung betreffend Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn- und Schuldenausgleich m.w.N).
  • OLG Köln, 29.09.1997 - 27 WF 82/97

    Vergleich im PKH-Verfahren

    Die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO auf einen solchen Fall wird allerdings mit der Begründung, mit dieser Vorschrift sei nur das Prozeßkostenhilfeverfahren über den Anspruch selbst gemeint, zum Teil abgelehnt (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken RPfl 1997, 187).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1997 - 8 WF 20/97

    Vergleichsgebühr bei Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche - PKH-Anwalt

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob in den Fällen, in denen - wie hier - in einem vor dem Gericht geschlossenen Vergleich nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden und das Gericht auch für den Vergleich Prozeßkostenhilfe bewilligt, nach dem Wert der mitverglichenen nicht anhängigen Ansprüche eine 15/10 oder nur eine 10/10 Vergleichsgebühr entsteht (für die Entstehung einer 15/10 Gebühr z. B. OLG Bamburg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Koblenz JurBüro 1997, 81; Pfälzisches OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; Enders JurBüro 1996, 617/618; a. A. OLG Nürnberg RPfleger 1996, 129; Mümmler in JurBüro 1995, 356).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1996 - 20 WF 35/96

    Vergleichsgebühr bei Vergleich auch über nicht anhängige Ansprüche

    Ob der beigeordnete Rechtsanwalt auch dann eine 15/10-Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO erhält, wenn das Gericht die für das Scheidungsverfahren bereits bewilligte Prozeßkostenhilfe auf eine abschließende Scheidungsvereinbarung erstreckt, ist streitig (bejahend OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23 f.; Enders, JurBüro 1995, 393 ff.; van Eicken, HGS 1995, 46; ablehnend OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25 ; Mümmler, JurBüro 1995, 355).
  • OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96

    Umfang der Prozeßkostenhilfe für Scheidungssache

    In der Praxis wird zwar vielfach anders verfahren und vorweg eine Erstreckung der gewährten Prozeßkostenhilfe auf die beabsichtigte Scheidungsvereinbarung für notwendig angesehen (vgl. OLG Bamberg, JurBÜro 1996, 23; Mümmler, JurBüro 1995, 355, 356; Baumbach-Albers, ZPO . 54. Aufl., § 624 RdNr. 3).
  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 32/96

    Anwaltsgebühr für einen gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleich

    Damit ist aber der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO , außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht (wie hier OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25 ; Mümmler, JurBüro 1995, 355, 356; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rdn. 15; a.A.: OLG Bamberg, JurBüro 1996, 23, 24, 25; Enders, JurBüro 1995, 393 ff).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1997 - 10 WF 10/97
    Nach einer zunehmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht ist eine Anhängigkeit des Prozeßkostenhilfeverfahrens im Sinne des Gesetzes nur dann gegeben, wenn das Gericht Prozeßkostenhilfe auch für den Fall gewähren soll, daß es über die Sache selbst entscheiden muß (so OLG Bamberg JurBüro 1996, 23; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 638; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 136; OLG München MDR 1997, 400; Enders JurBüro 1995, 393; von Eicken, AGS 1995, 46 und NJW 1996, 1649, 1650).
  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 29/96

    Anfall der Vergleichsgebühr

  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 30/96

    Höhe der Vergleichsgebühr - Begriff der Anhängigkeit

  • ArbG Koblenz, 26.10.2007 - 7 Ca 632/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber

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